Nun ist es definitiv: Satte 50 Prozent beträgt ab 1. Januar 2018 die finanzielle Unterstützung auf Stufe Höhere Berufsbildung für Absolvierende von Kursen, die auf eine eidgenössische Prüfung vorbereiten. Dies ist für Studierende eine grosse Hilfe.
Eine absolvierte Aus- oder Weiterbildung ist in der heutigen Zeit fast ein «Muss» im Lebenslauf, um an die guten Jobs der Zukunft zu gelangen. Es sagt viel über die Person aus und wird von den Personalverantwortlichen registriert. Und bei der Finanzierung verschiedener Lehrgänge gibt es auch Unterstützung.
«Eine tolle Nachricht für Studierende!»
Und nun wurde vom Bundesrat entschieden, dass Absolvierende ab 2018 tatsächlich nur noch die Hälfte der Lehrgangsgebühren aufwenden müssen. Dies ist eine grosse Erleichterung auf dem Weg zu noch besseren Fachleuten bei der beruflichen Weiterbildung. Damit ist eine Weiterbildung in Berufen, die voll im Trend sind und wo Leute gesucht werden, erst recht attraktiv. Ein Beispiel: Die Weiterbildung zum Ausbilder / zur Ausbilderin mit eidg. Fachausweis wird mit 50 Prozent finanziell unterstützt. Der Subventionsbeitrag beträgt beispielsweise bei Lehrgängen der Lernwerkstatt Olten rund 7000 Franken. Auch der Lehrgang zur/zum Betrieblichen Mentor/in mit eidg. Fachausweis wird mit einer Unterstützung von über 7000 Franken versüsst. Diese Weiterbildung ist übrigens voll im Trend und die Betrieblichen Mentor/innen sind in der heutigen Arbeitswelt sehr gefragte Fachleute. Und auch die Ausbildungsleiter/innen mit eidg. Diplom kommen in den Genuss eines Subventionsbeitrages von 7400 Franken. Daniel Herzog, Geschäftsführer der Lernwerkstatt Olten, die als Branchenführende diese Weiterbildungen anbietet: «Für viele Lehrgangsteilnehmerinnen und -teilnehmer ist eine finanzielle Entlastung eine grosse Hilfe und ein Top-Argument, um diese nachhaltigen Aus- und Weiterbildungslehrgänge zu besuchen.»
Massnahmenpaket zur Stärkung der höheren Berufsbildung
Diese Massnahme des Bundes ist eines der zentralen Elemente des Massnahmenpakets zur Stärkung der höheren Berufsbildung, das 2014 vom Bundesrat beschlossen wurde. Mit dem neuen subjektorientierten Finanzierungssystem werden die Bundesbeiträge – nun also definitiv 50 Prozent – direkt an Personen ausbezahlt, die einen vorbereitenden Kurs für eine eidgenössische Berufs- oder höhere Fachprüfung besucht haben und im Anschluss daran eine eidgenössische Prüfung absolvieren. Neu erhalten die Absolvierenden 50 Prozent der anrechenbaren Kursgebühren zurückerstattet. Für eidgenössische Berufsprüfungen sind dies maximal 9’500 Franken, für höhere Fachprüfungen maximal 10’500 Franken. Kursteilnehmende können die Bundesbeiträge nach Absolvieren der eidgenössischen Prüfung beantragen, dies unabhängig vom Prüfungserfolg. Für Absolvierende, welche sich die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können, ist unter bestimmten Voraussetzungen ein Antrag auf Auszahlung von Teilbeiträgen schon vor der eidgenössischen Prüfung möglich.
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI forciert die finanzielle Unterstützung der Absolvierenden von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen durch die öffentliche Hand. Damit sollen die unterschiedlichen finanziellen Belastungen von Studierenden der tertiären Bildungsstufe angeglichen und die eidgenössischen Prüfungen gestärkt werden.
Wichtigkeit der Höheren Berufsbildung
Die Finanzierung der höheren Berufsbildung wird von privater und öffentlicher Seite getragen. Studierende und Arbeitgeber sind massgeblich beteiligt. Namentlich die berufsbegleitend organisierte Seite der höheren Berufsbildung, die eidgenössischen Prüfungen und die damit einhergehenden vorbereitenden Kurse, beruht finanziell zu grossen Teilen auf einer starken Beteiligung der Wirtschaft und der Absolventinnen und Absolventen. Während die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen mit zu 60 bis maximal 80 Prozent vom Bund subventioniert wird, wurden die vorbereitenden Kurse nur zum Teil kantonal subventioniert. Dagegen ist das schulische System auf Tertiärstufe (höhere Fachschulen, Hochschulen) vor allem öffentlich finanziert.
Eckwerte der Finanzierung
Beitragssatz: Der effektive Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren (höchstens 50%) wurde nun in der Berufsbildungsverordnung festgelegt.
Obergrenze: Für die Berechnung der Bundessubvention werden jeweils eine Obergrenze für die eidgenössischen Berufsprüfungen beziehungsweise die höheren Fachprüfungen festgelegt. Die Obergrenzen decken die überwiegende Mehrheit aller im Markt bekannten Kursgebühren ab.
Beitragsvoraussetzung: Als Beitragsvoraussetzung wurde die Absolvierung der Prüfung festgelegt (unabhängig vom Prüfungserfolg). Damit wird die Abgrenzung zur Finanzierung der berufsorientierten Weiterbildung sichergestellt, welche teilweise ebenfalls in den vorbereitenden Kursen stattfindet. Es ist eine nachschüssige Auszahlung der Bundesbeiträge nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung vorgesehen. In dem Ausnahmefall, dass Kursteilnehmende die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können und auch seitens Arbeitgebern, Branchenverbänden, Kantonen oder Dritten keine Unterstützung erhalten kann der Bund auf Antrag hin Teilbeiträge bereits vor der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung gewähren.
Inkraftsetzung: Die Finanzierung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Absolvierende von eidgenössischen Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 sollen – unabhängig vom Prüfungserfolg – Beiträge für vorbereitende Kurse beantragen können, die nach dem 1. Januar 2017 gestartet sind und nicht kantonal subventioniert wurden.